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   OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2016 - 1 A 10530/15.OVG   

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https://dejure.org/2016,3666
OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2016 - 1 A 10530/15.OVG (https://dejure.org/2016,3666)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.02.2016 - 1 A 10530/15.OVG (https://dejure.org/2016,3666)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Februar 2016 - 1 A 10530/15.OVG (https://dejure.org/2016,3666)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 15 Abs 1 BauO RP, § 2 Abs 2 S 1 BauO RP, § 8 Abs 8 S 2 BauO RP, § 8 Abs 9 S 3 BauO RP, § 81 S 2 BauO RP
    Nachbarklage - zum Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten zur Beseitigung eines an der Grenze errichteten Spielturms aus Holzbrettern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Spielturm mit einer aus auf einem Balkengerüst verlegten Holzbrettern bestehenden Plattform als Gebäude; Verpflichtung zur Beseitigung eines an der Grenze errichteten Spielturms; Ausgehen von Wirkungen einer baulichen Anlage wie von oberirdischen Gebäuden bzgl. ...

  • esovgrp.de

    LBauO § 2,LBauO § 2 Abs 2,LBauO § 2 Abs 2 S 1,LBauO § 8,LBauO § 8 Abs 8,LBauO § 8 Abs 8 S 1,LBauO § 8 Abs 8 S 2,LBauO § 8 Abs 9,LBauO § 8 Abs 9 S 1,LBauO § 8 Abs 9 S 3,LBauO § 15,L... BauO § 15 Abs 1,LBauO § 81,LBauO § 81 S 2
    Abstand, Abstandsfläche, Anlage, Aufenthaltsraum, bauliche Anlage, Baurecht, Beleuchtung, Belichtung, Belichtungswinkel, Brandschutz, Brennholzlager, Fläche, Gebäude, Lager, Licht, oberirdisches Gebäude, Spielturm, Tageslicht, Überdeckung, Wirkung, Wirkung wie von ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Spielturm mit einer aus auf einem Balkengerüst verlegten Holzbrettern bestehenden Plattform als Gebäude; Verpflichtung zur Beseitigung eines an der Grenze errichteten Spielturms; Ausgehen von Wirkungen einer baulichen Anlage wie von oberirdischen Gebäuden bzgl. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 690
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2013 - 1 A 10693/12
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2016 - 1 A 10530/15
    § 8 Abs. 8 Satz 2 LBauO regelt einen von dem Grundsatz des § 8 Abs. 8 Satz 1 LBauO abweichenden, speziellen Zulässigkeitstatbestand (vgl. dazu Begründung zum Entwurf eines Landesgesetzes zur Änderung der LBauO vom 05. Mai 1998, LT-Drs. 13/3040, S. 51 linke Spalte; Beschluss des Senats vom 30. April 2013 - 1 A 10693/12.OVG -), wonach bauliche Anlagen, die nicht Gebäude sind, in Abstandflächen und ohne eigene Abstandsflächen zulässig sind, wenn die Beleuchtung mit Tageslicht nicht erheblich beeinträchtigt und der Brandschutz gewährleistet ist.

    Eine derartige Beeinträchtigung im Sinne von § 8 Abs. 8 Satz 2 LBauO ist im Allgemeinen dann zu verneinen, wenn bezogen auf die untere Kante des betroffenen Fensters auf dem Nachbargrundstück ein Belichtungswinkel von 45° eingehalten wird (vgl. Beschluss des Senats vom 30. April 2013 - 1 A 10693/12.OVG -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.2000 - 1 A 10952/00

    Dachterrassen müssen keinen Grenzabstand einhalten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2016 - 1 A 10530/15
    Für die Bauaufsichtsbehörde besteht auf den Antrag eines Nachbarn grundsätzlich eine Pflicht zur Beseitigung des baurechtswidrigen Zustandes, wenn die Errichtung oder Nutzung der Anlage zu einer Verletzung nachbarschützender Vorschriften führt (vgl. OVG RP, Urteil vom 22. September 2000 - 1 A 10952/00.OVG -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.2011 - 8 A 10377/11

    Nachbarstreit um grenzständige Einfriedung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2016 - 1 A 10530/15
    Eine solche Ermessensreduzierung tritt nur dann nicht ein, wenn eine Abweichung von der auch im Interesse des Nachbarn liegenden Vorschrift in Betracht kommt, übergeordnete, sich aus der Sache selbst ergebende öffentliche Interessen einem Einschreiten entgegenstehen oder sich die Abweichung von der nachbarschützenden Vorschrift im Bagatellbereich hält (vgl. OVG RP, Urteile vom 3. November 1966 - 1 A 54/65 -, BRS Bd. 17 Nr. 12, und vom 22. Oktober 1987 - 1 A 108/85 - Beschluss vom 6. Juni 2011 - 8 A 10377/11.OVG -, ESOVGRP, st. Rspr.; zur Vereinbarkeit dieser Rechtsprechung mit Bundesrecht vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1987 - 4 B 248/87 - juris).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 B 248.87

    Ermessen der Bauaufsichtsbehörde hinsichtlich eines Einschreitens gegen eine

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2016 - 1 A 10530/15
    Eine solche Ermessensreduzierung tritt nur dann nicht ein, wenn eine Abweichung von der auch im Interesse des Nachbarn liegenden Vorschrift in Betracht kommt, übergeordnete, sich aus der Sache selbst ergebende öffentliche Interessen einem Einschreiten entgegenstehen oder sich die Abweichung von der nachbarschützenden Vorschrift im Bagatellbereich hält (vgl. OVG RP, Urteile vom 3. November 1966 - 1 A 54/65 -, BRS Bd. 17 Nr. 12, und vom 22. Oktober 1987 - 1 A 108/85 - Beschluss vom 6. Juni 2011 - 8 A 10377/11.OVG -, ESOVGRP, st. Rspr.; zur Vereinbarkeit dieser Rechtsprechung mit Bundesrecht vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1987 - 4 B 248/87 - juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.1966 - 1 A 54/65
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2016 - 1 A 10530/15
    Eine solche Ermessensreduzierung tritt nur dann nicht ein, wenn eine Abweichung von der auch im Interesse des Nachbarn liegenden Vorschrift in Betracht kommt, übergeordnete, sich aus der Sache selbst ergebende öffentliche Interessen einem Einschreiten entgegenstehen oder sich die Abweichung von der nachbarschützenden Vorschrift im Bagatellbereich hält (vgl. OVG RP, Urteile vom 3. November 1966 - 1 A 54/65 -, BRS Bd. 17 Nr. 12, und vom 22. Oktober 1987 - 1 A 108/85 - Beschluss vom 6. Juni 2011 - 8 A 10377/11.OVG -, ESOVGRP, st. Rspr.; zur Vereinbarkeit dieser Rechtsprechung mit Bundesrecht vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1987 - 4 B 248/87 - juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.1987 - 1 A 108/85
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2016 - 1 A 10530/15
    Eine solche Ermessensreduzierung tritt nur dann nicht ein, wenn eine Abweichung von der auch im Interesse des Nachbarn liegenden Vorschrift in Betracht kommt, übergeordnete, sich aus der Sache selbst ergebende öffentliche Interessen einem Einschreiten entgegenstehen oder sich die Abweichung von der nachbarschützenden Vorschrift im Bagatellbereich hält (vgl. OVG RP, Urteile vom 3. November 1966 - 1 A 54/65 -, BRS Bd. 17 Nr. 12, und vom 22. Oktober 1987 - 1 A 108/85 - Beschluss vom 6. Juni 2011 - 8 A 10377/11.OVG -, ESOVGRP, st. Rspr.; zur Vereinbarkeit dieser Rechtsprechung mit Bundesrecht vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1987 - 4 B 248/87 - juris).
  • VG Mainz, 30.09.2020 - 3 K 750/19

    Luftwärmepumpe - Abstand zum Nachbarn wegen Lärm?

    Die Abstandsflächen sollen eine Brandübertragung verhindern, eine ausreichende Belichtung, Besonnung und Belüftung in den Räumen der Gebäude und der Gebäude zueinander gewährleisten und nach dem überkommenen Verständnis der Abstandsvorschriften auch sozialen Zwecken wie der Sicherung der "Privatheit" und der Wahrung des Wohnfriedens dienen (vgl. OVG RP, Urteil vom 12. Februar 2016 - 1 A 10530/15 -, NVwZ-RR 2006, 768).

    Zentraler Zweck ist überdies, unzumutbare Belästigungen zu verhüten und die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu verwirklichen (vgl. OVG RP, Urteil vom 19. Januar 2006 - 1 A 10845/05 -, NVwZ-RR 2016, 690; Jeromin, in: Jeromin/Schmidt/Lang, Kommentar Landesbauordnung, § 8 Rn. 2).

  • VG Neustadt, 14.07.2016 - 4 K 11/16

    Nachbarklage gegen Mülltonnen nahe der Grundstücksgrenze abgewiesen

    Ein Anspruch des Nachbarn gegen die Bauaufsichtsbehörde auf Erlass einer Nutzungsuntersagung besteht nur dann, wenn die tatbestandlichen Eingriffsvoraussetzungen des § 81 Satz 1 LBauO erfüllt sind und die fragliche Nutzung gegen nachbarschützende Vorschriften verstößt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Februar 2016 - 1 A 10530/15.OVG -, juris) .
  • BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15

    Gemeindeklagen gegen Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg

    Hierfür ist maßgeblich auf § 15 Abs. 1 LBauO RP abzustellen (OVG Koblenz, Urteil vom 12. Februar 2016 - 1 A 10530/15 - NVwZ-RR 2016, 690 Rn. 27 = juris Rn. 44), wonach bauliche Anlagen so angeordnet und beschaffen sein müssen, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren und wirksame Löscharbeiten möglich sind.
  • VG Neustadt, 18.06.2018 - 3 K 575/17

    Seniorenwohngemeinschaft im reinen Wohngebiet

    Für die Bauaufsichtsbehörde besteht auf Antrag eines Nachbarn grundsätzlich eine Pflicht zur Beseitigung des baurechtswidrigen Zustandes, wenn die Errichtung oder Nutzung der Anlage zu einer Verletzung nachbarschützender Vorschriften führt (vgl. OVG RP, Urteil vom 22. September 2000 - 1 A 10952/2000.OVG - juris; OVG RP, Beschluss vom 12. Februar 2016 -1 A 10530/15 -, Rn. 37, juris).
  • VG Neustadt, 29.01.2019 - 5 K 806/14

    Nachbarn unterliegen im Busstreit in Annweiler-Gräfenhausen

    Bei Nachbarrechte beeinträchtigenden Baulichkeiten ist das Ermessen der Bauaufsichtsbehörde nach der ständigen Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (s. z.B. die Urteile vom 18. Juni 2015 - 1 A 10776/14.OVG - und vom 12. Februar 2016 - 1 A 10530/15 -, NVwZ-RR 2016, 690), der die Kammer folgt, zwar regelmäßig dahin reduziert, dass nur noch die Pflicht zur Beseitigung des nachbarrechtswidrigen Zustandes verbleibt.

    Diese Annahme erfährt nur dann eine Ausnahme, wenn eine Befreiung oder ein Dispens von der nachbarschützenden Vorschrift in Betracht kommt, übergeordnete, sich aus der Sache selbst ergebende öffentliche Interessen einem Einschreiten entgegenstehen oder sich die Abweichung von der nachbarschützenden Vorschrift im Bagatellbereich hält (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Februar 2016 - 1 A 10530/15 -, NVwZ-RR 2016, 690; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Mai 2015 - 2 A 126/15 -, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2023 - 2 L 53/23

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten bei Verstoß gegen Abstandflächen

    Allenfalls in Bagatellfällen, bei denen es um Über- oder Unterschreitungen um wenige Zentimeter geht, kann aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ausnahmsweise eine andere Bewertung angezeigt sein (vgl. OVG RhPf, Urteil vom 12. Februar 2016 - 1 A 10530/15 - juris Rn. 37).
  • VG Koblenz, 18.09.2020 - 1 K 141/20

    Stadt Koblenz muss nicht gegen Betrieb des Gesellschaftsclubs "The Big Bamboo"

    Eine solche Ermessensreduzierung tritt nur dann nicht ein, wenn eine Abweichung von der auch im Interesse des Nachbarn liegenden Vorschrift in Betracht kommt, übergeordnete, sich aus der Sache selbst ergebende öffentliche Interessen einem Einschreiten entgegenstehen oder sich die Abweichung von der nachbarschützenden Vorschrift im Bagatellbereich hält (vgl. OVG RP, Urteil vom 12. Februar 2016 - 1 A 10530/15.OVG -, juris, Rn. 37).

    Für die Bauaufsichtsbehörde besteht auf Antrag eines Nachbarn grundsätzlich eine Pflicht zur Beseitigung eines baurechtswidrigen Zustandes, wenn die Errichtung oder Nutzung der Anlage zu einer Verletzung nachbarschützender Vorschriften führt (vgl. OVG RP, Urteil vom 12. Februar 2016, a.a.O.).

  • VG Neustadt, 26.01.2017 - 4 K 471/16

    Zugemauertes Gebäude bleibt ein Gebäude

    Die vier im Gesetz genannten Begriffsmerkmale eines Gebäudes müssen kumulativ erfüllt sein (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Februar 2016 - 1 A 10530/15 -, NVwZ-RR 2016, 690 zur fehlenden Gebäudeeigenschaft eines Kinderspielturms mangels Überdeckung).
  • VG Mainz, 07.12.2022 - 3 K 567/21

    Überbauung von Grundstücken hilft Nachbarn nicht bei Schutz vor Starkregen

    Es verbleibt dann nur noch die Pflicht zum bauaufsichtlichen Einschreiten zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustands (vgl. OVG RP, Urteil vom 12.6.2012 - 8 A 10291/12 -, BauR 2012, 1634 und juris, Rn. 24, 32; Urteil vom 12.2.2016 - 1 A 10530/15 -, NVwZ-RR 2016, 690 und juris, Rn. 37).
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